Nach den Bestimmungen des § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden bis zum 31. März eines jeden Jahres Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Zum 1. Mai 2025 wurde bundesweit das sogenannte PointID-System eingeführt. Anfangs gab es einige technische Hürden, diese sind nun glücklicherweise behoben. Das Bundesinnenministerium will durch die Einführung von PointID Manipulationen vorbeugen, die Abgabe von ausschließlich biometrischen Passbildern sichern und die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben.
Read more … Information des Einwohnermeldeamtes zum PointID-System
Als Gemeinderat des Kurortes Rathen bitten wir um Ihre Meinung zur Zukunft des Kindergarten im Kurort Rathen
Read more … Umfrage des Gemeinderates zum Thema Kindergarten
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Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
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