Beschluss-Nr.: 27-5/21
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die teilweise Berichtigung des Beschlusses 31-5/20 im dritten Absatz wie folgt:
Die Höhe der Abgabe nach § 5
für die Buchstaben b bis f hier Unterpunkt 1 und 2 | beträgt somit 9/12 | |
Buchstabe f hier Unterpunkt 3 für Saisonbedingte Sitzplätze 01.04.-31.10. | beträgt somit 4/7 | |
beträgt somit 5/7 |
Beschluss-Nr.: 28-5/21
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Bildbauservice Jörg Bild,
Talstraße 5a, 01855 Lichtenhain für den Kindergarten Kurort Rathen in Höhe von 50,00 EUR.
Beschluss-Nr.: 29-5/21
Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 31.05.2021 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 30-5/21
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, auf die Aufstellung eines Gesamtbeschlusses für die Haushaltsjahre 2021/2022 zu verzichten.
Beschluss-Nr.: 31-5/21
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Errichtung einer Touristinformation 5 x 6 m in Containerbauweise auf dem nunmehr geänderten Flurstück (alt 14/3 Gemarkung Oberrathen) neu Flurstück 9 der Gemarkung Oberrathen zu.
Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.
Beschluss-Nr.: 32-5/21
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB gemäß URNr. 1945/2021-H vom 12.05.2021 des Notars Prof. Dr. Heribert Heckschen für das Objekt Fährweg 1/Flurstück 14/2 der Gemarkung Oberrathen zu bescheinigen.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 4/21 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister