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Kostenverzeichnis zu § 3 der Kostensatzung der Gemeinde Kurort Rathen vom 29.01.04

Anlage zu  § 3 der Kostensatzung der Gemeinde Kurort Rathen vom 29.01.2004

lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr EUR/% des Gegenstandswertes

1 Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahmen in solche 5,00 EUR
bis 50,00 EUR

2 Genehmigungen bzw. Versagungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gemeindlicher o.ä. Bestimmungen 5,00 EUR
bis 500,00 EUR

3 Fristverlängerung

3.1 Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde 1/10 bis ¼ der für die Genehmigung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5,00 EUR
4 Nachträgliche Auflagen, Rücknahme oder Widerruf einer Genehmigung nach Nr. 2 5,00 EUR
bis 250,00 EUR
5 Beglaubigungen, Bestätigungen

5.1 Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln 5,00 EUR
bis 125,00 EUR

Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrages beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte, der für die erste Gebühr erhobene Gebühr, zum Ansatz.

5.2 Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus Akten oder privaten Schriftstücken mit dem Original je Seite 0,50 EUR
(mind. 5,00 EUR,
höchstens 7,50 EUR)

5.3. Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus Akten oder privaten Schriftstücken mit dem Original je Seite 0,50 EUR
(mind. 5,00 EUR, höchstens 7,50 EUR)

5.4 Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Behörde selbst hergestellt, so kommen die Schreibgebühren (Nr. 8) hinzu.

6 Bescheinigungen

Zeugnisse (amtl. festgest. Tatsache, z. B. Bürger der Gemeinde zu sein), Ausweise aller Art usw. (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) 5,00 EUR
bis 50,00 EUR

7 Fundsachen

Aufbewahrung einschl. Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder

7.1 bei Sachen bis zu 500 EUR Wert 2 % des Wertes, mindestens 5,00 EUR

7.2 bei Sachen über 500 EUR Wert 2 % von 500,00 EUR und 1 % des Mehrwertes

7.3 bei Tieren 2 % des Wertes, mindestens jedoch die Unterbringungskosten

8 Schreibauslagen

8.1 Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen – Fotokopien – hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4

8.1.1 Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede angefangene Viertelstunde 5,00 EUR

8.2 Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. mittels Kopiergeräten oder Textautomaten

8.2.1 bei einem Format bis zu DIN A 4
für die erste Seite 0,50 EUR
für jede weitere Seite 0,25 EUR
mind. jedoch 5,00 EUR

8.2.2 bei einem größeren Format
für die erste Seite 1,00 EUR
für jede weitere 0,75 EUR
mind. jedoch 5,00 EUR

8.3 Erteilung einer Zweitschrift 1/10 bis ½ der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens
5,00 EUR, ist die Erstschrift gebührenfrei, beträgt die Gebühr
0,50 EUR je angefangene Seite,
mindestens 5,00 EUR

Kurort Rathen, den 29.01.2004

Richter
Bürgermeister Siegel

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