Beschluss-Nr.: 7-2/18
Die Gemeinde Kurort Rathen erteilt kein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 66 d der Gemarkung Oberrathen.
Beschluss-Nr.: 8-2/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Bauleistung für die Sanierung der Mündung des Grünbaches in Niederrathen an die Firma:
Sebnitztalbau GmbH
Am Sebnitzbach 2
01855 Sebnitz
mit einer Angebotssumme von 85.429,53 € Brutto zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistung zu beauftragen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 98.550,00 € (bisher im Plan: 83.610,00 €).
Beschluss-Nr.: 9-2/18
Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Ebert als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 26.02.2018 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 10-2/18
Beschluss-Nr.: 11-2/18
Beschluss-Nr.: 12-2/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe von Bauleistungen, Sanierung der Veranda im Kindergarten, an die Firma Heine, Teichweg 12 in 01829 Dorf Wehlen, zu vergeben.
Die nicht geplanten Mittel werden aus der Rücklage entnommen.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 2/18 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen