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Auszüge aus dem Protokoll der Sondergemeinderatssitzung vom 09.03.2020

Beschluss-Nr.: 6-3/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Erteilung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten des Flurstücks 36/2 und 36/3 der Gemarkung Niederrathen (Am Grünbach 9) über das kommunale Flurstück 37/3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Notarvertrag zu zeichnen. Die Kosten und Gebühren im Rahmen der Eintragung der Dienstbarkeit, die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung bei Schäden, die durch die Eigentümer der herrschenden Grundstücke verursacht werden, übernehmen die Eigentümer der Flurstücke 36/2 und 36/3.

 

Beschluss-Nr.: 7-3/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, die Beauftragung der KEG Rathen mbH mit den nachfolgenden Leistungen zur Modernisierung der Toilettenanlage in Oberrathen.

  • Abbruch Fliesen und Vorwand Urinale Herrentoiletten
  • Vorwand neu ausmauern und fliesen

Die Vergütung erfolgt nach Stundenaufwand mit netto 40,74 €/h.

Die Sanitärdemontage und - Montage obliegt einer Fachfirma.

Die Lieferung und Entsorgung von Material obliegt der Gemeinde Kurort Rathen

 

Beschluss-Nr.: 8-3/20

Einvernehmen der Gemeinde für einen Bauantrag nach § 68/63 und die Befreiung nach §31 SächsBO: Neubau eines Saunahauses, Flur Nr. 90/6, 6/3, 6/12, 6/14 Gemarkung Oberrathen, Elbweg, 01824 Rathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für das oben genannte Bauvorhaben, das Einvernehmen für den Bauantrag und die Befreiung nicht zu erteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. §69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen

 

Beschluss-Nr.: 9-3/20

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 09.03.2020 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 3/20 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

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