Beschluss-Nr.: 68-8/16
Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Dr. Kotkamp als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 08.08.2016 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 69-8/16
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen muss sich erneut mit der Beschlussfassung vom 27.06.2016 Beschluss 52-6/16 zum oben genannten Betreff befassen, da die Formvorschriften nicht beachtet wurden.Es waren von den anwesenden Gemeinderäten nur 5 Mitglieder des Gemeinderates stimmberechtigt, somit war die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nicht gegeben.
- Der Gemeinderat hebt somit den Beschluss Nr. 52-6/16 vom 27.06. 2016 auf.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen wiederholt den Beschluss und stimmt dem geprüften Jahresabschluss 2015 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit einer Bilanzsumme von 505.977,68 € und einem Jahresüberschuss von 2.427,74 € zu und stellt selbiges fest.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.427,74 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
Aus dem Gewinnvortrag von 222.551,99 € wird ein Betrag in Höhe von 200.000 € in die Gewinnrücklage eingestellt. Die Gewinnrücklage ist zu bilden, um mögliche zukünftige Ausfälle der Gesellschaft in Folge Hochwasser kompensieren zu können. Der Restbetrag in Höhe von 24.979,73 € verbleibt im Gewinnvortrag.
- Der Gemeinderat stimmt den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer zu.
- Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 3 und 4 dieses Beschlusses vorgegeben.
Beschluss-Nr.: 70-8/16
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen muss sich erneut mit der Beschlussfassung vom 27.06. 2016 hier: Beschluss 53-6/16 zum oben genannten Betreff befassen, da die Formvorschriften im Beschluss 52-6/16 nicht beachtet wurden.
Es waren von den anwesenden Gemeinderäten zu diesem Beschluss nur 5 Mitglieder des Gemeinderates stimmberechtigt, somit war die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nicht gegeben. Der Gemeinderat hat den Beschluss Nr. 52-6/16 vom 27.06. 2016 aufgehoben. Damit ist auch der Folgebeschluss 53-6/16 (Entlastung des Geschäftsführers) durch den Gemeinderat aufzuheben.
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss 53-6/16 aufzuheben.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen wiederholt den Beschluss und stimmt nunmehr zu, dass aufgrund des vorliegenden geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH vom 14.06.2016 und den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer Herrn Thomas Richter Entlastung erteilt wird.
- Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1und 2 dieses Beschlusses vorgegeben.
Der volle Wortlaut des Sonderratsprotokolls 3/16 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Richter
Bürgermeister