Beschluss-Nr.: 74-8/16
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Weiterführung der Touristinformation in Oberrathen im Jahr 2017 zu.
- Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.
Beschluss-Nr.: 75-8/16
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der saisonalen Wiedereinstellung in der Touristinformation Oberrathen von Frau Sandy Puchelt ab 01.04.2017 bis 31.10.2017 zu. Ein erneuter saisonaler Arbeitsvertrag ist dem Gemeinderat vorzulegen.
- Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.
Beschluss-Nr.: 76-8/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB sowie allen weiteren landesrechtlichen Vorkaufsrechten gemäß URNr. 531/2016 vom 22.07.2016 des Notar Matthias Dols zu bescheinigen.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 8/16 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Richter
Bürgermeister