Beschluss-Nr.: 37-5/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stellt mit der Schlussrechnung die Baukosten für das Bauvorhaben Fußweg Waltersdorfer Berg fest.
Die Schlussrechnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die nicht geplanten Mittel werden aus den nicht verbrauchten Mitteln des Bauvorhabens Löschwassertrockenleitung „Villa Bergwart“ entnommen.
Beschluss-Nr.: 38-5/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt den Ankauf des ehemaligen Objektes für die Gasdruckregelanlage Wehlener Weg 10.
Der Kaufpreis beträgt brutto 1,19 €.
Beschluss-Nr.: 39-5/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt den als Anlage beigefügten Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und Herrn Dr. Liebscher zur ehemaligen Gasdruckregelanlage auf dem Grund und Boden von Herrn Dr. Liebscher.
Beschluss-Nr.: 40-5/17
Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 29.05.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 41-5/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt einer Spende in Höhe von 1000,00 € an den Sonnenstrahl e.V. Dresden zu.
Beschluss-Nr.: 42-5/17
Der Gemeinderat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kurort Rathen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 27.03.2006.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 3/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
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