Beschluss-Nr.: 37-4/13
Der Gemeinderat von Kurort Rathen beschließt die Fortschreibung des als Anlage beigefügten Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kurort Rathen.
Beschluss-Nr.: 38-4/13
Vorhaben: Errichtung einer Fluchttreppe am Haus des Gastes“
Antragsteller: Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH
Anschrift: Füllhölzelweg 1, 01824 Kurort Rathen
Grundstück: Füllhölzelweg 1, 01824 Kurort Rathen
Flurstück und Gemarkung: 80/8, Niederrathen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt für das Bauvorhaben Errichtung einer Fluchttreppe am „Haus des Gastes“, das Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V. mit § 69 Abs.1 SächsBO) zum genannten Bauvorhaben entsprechend auszufertigen.
Beschluss-Nr.: 39-4/13
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Bürgerfahrt in die Partnergemeinde Ötigheim vom 03.10. bis 06.10 2013.
Zur Bürgerfahrt werden die Reisekosten (Buskosten) sowie anteilige Übernachtungskosten in Höhe von 25 € pro übernachtende Person durch die Gemeinde Kurort Rathen getragen.
In der Haushaltstelle EP 1 582000 Partnerschaften sind hierzu Mittel eingeplant.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 4/13 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen