Beschluss-Nr.: 91-11/16
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Gemeinde Kurort Rathen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxsatzung).
Beschluss-Nr.: 92-11/16
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte 1.Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kurort Rathen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.09.2014.
Beschluss-Nr.: 93-11/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, das Flurstück 80/12 der Gemarkung Niederrathen, mit einer Größe von 417 m², zum Preis von 4,50 €/m², insgesamt 1.876,50 € an die Eigentümer des Nachbargrundstückes, Peggy und Jens Nestler in 01824 Kurort Rathen, Füllhölzelweg 9, zu veräußern.
Alle mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten, sind von den Erwerbern zu tragen.
Beschluss-Nr.: 94-11/16
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Herbert Hülsbergen, Graf-Schack-Str. 14, 18055 Rostock für die Feuerwehr Kurort Rathen in Höhe von 1.000,00 EUR.
Beschluss-Nr.: 95-11/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die in der Anlage beigefügten Leistungsbeschreibungen zur Durchführung von zusätzlichen Leistungen im Auftrag der Gemeinde Kurort Rathen für das Jahr 2017. Die vorgegebenen Stunden resultieren aus der Nachkalkulation 2015 und wurden als Mindeststunden für das Jahr 2017 angenommen.
hier:
Beschluss-Nr.: 96-11/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, die Vergabe des Auftrages zur Durchführung der jährlichen Wiesenpflege in Ober- und Niederrathen an die Firma
Ritter & Wagner GbR
Hohe Straße 19a
01796 Struppen
zum geprüften Angebotspreis von 27.837,06 € pro Jahr zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag mit der Laufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2017, mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr, abzuschließen.
Beschluss-Nr.: 97-11/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die 8. Änderung der Anlage 1
des Betriebsführungsvertrages vom 25.08.2008 gez. am 04.09.2008 in Kraft getreten am 01.01. 2009 zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH.
Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen im Jahr 2017 gemäß Anlage 1 zur 8. Änderung des Betriebsführungsvertrages.
Änderungen
Der § 4 des Betriebsführungsvertrages erhält folgende Fassung:
Zusätzliche Aufgaben der Betriebsführerin
Die Betriebsführerin führt im Auftrag der Gemeinde Kurort Rathen nachfolgende zusätzliche Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung aus.
Die 7. Änderung der Anlage 1 des Betriebsführungsvertrages vom 25.08. gez. am 04.09.2008, in Kraft getreten am 01.01. 2016 verliert damit ihre Gültigkeit.
Der § 9 Vertragsdauer erhält folgende Fassung
Der Vertrag tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jährlich automatisch, wenn von der Kündigung kein Gebrauch gemacht wird.
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Die Kündigung kann nur von der Gemeinde Kurort Rathen, vertreten durch den stellvertretenden Bürgermeister, oder einem von der Gemeinde Kurort Rathen noch zu benennenden Vertreter der Kurortentwicklungsgesellschaft, Kurort Rathen, ausgesprochen werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens bis zum 3. Werktag des Kündigungsmonats beim Empfänger eingegangen sein.
Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen gemäß Anlage 1 zur 8. Änderung des Betriebsführungsvertrages.
Die zusätzlichen Leistungen erfolgen gemäß Leistungsbeschreibung,
Die ausgewiesenen notwendigen Arbeitsstunden, Anzahl der Arbeitstage, zu bearbeitende Flächenansätze widerspiegeln den mindestens notwendigen Aufwand, welcher notwendig ist, um die zusätzlichen Leistungen erfüllen zu können.
Der Umfang der zusätzlichen Leistungen kann sich jederzeit nach Verschmutzungsgrad, Aufwand erweitern. Die Gemeinde Kurort Rathen hat den möglichen begründeten und mit Stundennachweis belegbaren Mehrzeitaufwand zu erstatten.
Es bedarf bei jeglichen Änderungen der zusätzlichen Leistungen auch einer möglichen Mehraufwandsabrechnung mit Nachweis immer dem Beschluss der Gemeinde Kurort Rathen.
Die zusätzlichen Leistungen werden der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH entsprechend den Angeboten der Kosten für die Flächenbearbeitung und oder den ermittelten einzelnen Leistungspreisen aller zusätzlichen Leistungen für das Jahr 2017 erstattet.
Die Gemeinde Kurort Rathen und die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH erkennen die zusätzlichen Leistungen gemäß Anlage 1 zur 8. Änderung des Betriebsführungsvertrages für das Jahr 2017 an.
Die 8. Änderung zur Anlage 1 zum Betriebsführungsvertrag ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses.
Das Angebot der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zur Durchführung von zusätzlichen Leistungen ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr.: 98-11/16
Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 28.11.2016 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 99-11/16
Beschluss-Nr.: 100-11/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Haushaltssatzung einschließlich -plan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2017/2018 (Doppelhaushalt).
Beschluss-Nr.: 101-11/16
Beschluss-Nr.: 102-11/16
Beschluss-Nr.: 103-11/16
Beschluss-Nr.: 104-11/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung am Elbweg in Oberrathen in den Haushaltsplan 2017/2018 aufzunehmen und hierfür Eigenmittel in Höhe von 2.395,00 € einzustellen.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 11/16 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen