Beschluss-Nr.: 32-3/17
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen.
Beschluss-Nr.: 33-3/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Anschaffung von 10 Stück Tabletts vom Typ Acer Iconia One 10-B3-A30 für die Ratsarbeit.
Dem Bürgermeister wird die Zustimmung erteilt, die Tabletts im Elektronik-Fachmarkt zu erwerben gemäß dem günstigsten Angebot.
Beschluss-Nr.: 34-3/17
Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 27.03.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 35-3/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für das oben genannte Bauvorhaben das Einvernehmen für die Baugenehmigung unter einer Auflage zum Brandschutznachweis zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m.
§ 69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.
Beschluss-Nr.: 36-3/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Erarbeitung einer gemeinsamen risikobasierten Standortanalyse für die Freiwilligen Feuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft Königstein unter der Voraussetzung zu, dass die Maßnahme durch den Landkreis gefördert wird. Die hierfür benötigten und nicht geplanten Eigenmittel werden aus der Rücklage entnommen.
Nach Förderzusage wird die Stadtverwaltung Königstein für die Gemeinde Kurort Rathen ermächtigt, den entsprechenden Auftrag auszulösen.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 2/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen