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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2016

Beschluss-Nr.: 79-9/16

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt in Ergänzung zum Beschluss

41-4/16 vom 09.05.2016 sowie den Änderungen (Nachmeldungen Budget Sachsen)

gem. Beschluss 62-7/16 vom 11.07.2016 als Nachrücker für die abgelehnte Breitbandmaßnahme einen 1 Abschnitt (Realisierung des gesamten Abschnittes ist in Verbindung dieser Förderrichtlinie nicht möglich und muss im Anschluss über die normale Fachförderung als 2.BA beantragt werden) der energetischen Sanierung- Straßenbeleuchtung am Elbradweg in Oberrathen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, fristgerecht den Fördermittelantrag wie folgt zu stellen:

Budget „Bund“ Nachmeldung

E 1 energetische Sanierung Straßenbeleuchtung Elbweg Oberrathen
(Ersatz vorh. Leuchtmittel der straßenbegleitenden Beleuchtung gegen
energiesparende LED_Leuchten)

Finanzierung: 9.580€
davon Förderung aus
SächsInvStärkG: 7.185 €

verbleibende Eigenmittel 2.395 €

 

Beschluss-Nr.: 80-9/16

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 26.09.2016 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 81-9/16

  1. Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH vorgelegten Nachkalkulation für erbrachte zusätzliche Leistungen für das Jahr 2015 zu.Gemäß der Nachkalkulation ist der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH durch die Gemeinde Kurort Rathen der Differenzbetrag in Höhe von 45.500,00 €/netto zu erstatten. Die Leistungen sind überplanmäßige Ausgaben, sie werden aus der Rücklage entnommen. Eine Rechnungslegung an die Gemeinde Kurort Rathen hat durch die Gesellschaft zu erfolgen. Die Nachkalkulation ist Bestandteil zum Beschluss.
  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 82-9/16

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und der Prüfung nach § 53 HGrG 2016 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und der zusätzlichen Prüfung der Abrechnung zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LiSka Treuhand GmbH entsprechend dem Angebot vom 16.09.2016 durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 9/16 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

 

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