Beschluss-Nr.: 73-9/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Bauleistung für die Instandsetzung des Kottesteiges in Niederrathen an die Firma:
Sebnitztalbau GmbH
Am Sebnitzbach 2
01855 Sebnitz
mit einer Angebotssumme von 49.888,29 € brutto.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistung zu beauftragen.
Beschluss-Nr.: 74-9/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt hiermit die Fördermittelbeantragung für den investiven Breitbandausbau. Im Rahmen der Studie durch die Fa. TKI liegen die geschätzten Gesamtausgaben bei 1.335.696,00€ und bei einem Fördersatz von 90% ergibt sich ein Eigenmittelanteil in Höhe von 133.570,00€. Im genehmigten Doppelhaushalt sind hierfür bereits 42.500,0€ Eigenanteil vorgesehen und in Folge dessen ergibt sich eine Erhöhung des Eigenmittelbedarfes um 91.070,00€. Diese überplanmäßige Auszahlung wird aus liquiden Mittel der Vorjahre gedeckt und somit ist die Gesamtfinanzierung gesichert. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Fördermittel zu beantragen.
Beschluss-Nr.: 75-9/17
Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Dr. Kotkamp als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 25.09.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 76-9/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem Entwurf zur Anpassung des Gesellschaftervertrages der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH gemäß SächsGemO zu.
Herr Thomas Richter wird ermächtigt, im Namen der Gemeinde Kurort Rathen als Bürgermeister und als Geschäftsführer der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH Änderungen des Gesellschaftervertrages notariell beglaubigen zu lassen.
Beschluss-Nr.: 77-9/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Planungsleistungen zur Innenraumgestaltung der Touristinformation im Haus des Gastes an die Architektin Steffi Schulze in 01257 Dresden, Gorknitzer Str. 18 gemäß Angebot zu.
Das Angebot vom 24.08.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr.: 78-9/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB gemäß URNr. 3404/2017 vom 01.09.2017 des Notars Prof. Dr. Heribert Heckschen für das Flurstück 93/2 der Gemarkung Oberrathen zu bescheinigen.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 7/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen