Beschluss-Nr.: 1-1/16
Hochwasserschadensbeseitigung Laasensteig
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Tiefbauleistungen an die Firma:
Schober Bau GmbH
Dorfstraße 3
01824 Leupoldishain
Auftragssumme: 75.076,51 € (brutto).
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung vorzunehmen.
Beschluss-Nr.: 2-1/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beauftragt das Büro
Landschaftsarchitektur Panse
Wallstraße 1
02625 Bautzen
mit der Planung eines Aktivrastplatzes in Kurort Rathen.
Die Planungsleistungen werden zunächst nur bis zur Leistungsphase IV vergeben.
Weitergehende Planungsleistungen können erst nach Fördermittelzusage erteilt werden.
Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beträgt 220.000 EUR/brutto.
Der Vergabeauftrag an das Büro Panse kann erst nach Bestätigung des Haushaltsplanes der Gemeinde Kurort Rathen für das Haushaltsjahr 2016 erteilt werden.
Beschluss-Nr.: 3-1/16
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende der Kurortentwicklungsgesellschaft Kurort Rathen für die Jugendfeuerwehr Kurort Rathen in Höhe von 200,00 EUR.
Beschluss-Nr.: 4-1/16
Beschluss-Nr.: 5-1/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für das Bauvorhaben Stützwand Wehlener Weg, zunächst bis zur Leistungsphase IV, an die Firma IPRO Consult Dresden zu vergeben.
Der Vergabeauftrag wird erst erteilt, sobald der Haushaltsplan der Gemeinde Kurort Rathen für das Haushaltsjahr 2016 rechtskräftig ist.
Beschluss-Nr.: 6-1/16
Antragsteller: Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH
Anschrift / Grundstück: Füllhölzelweg 1, 01824 Kurort Rathen
Flurstück und Gemarkung: 80/8 Gemarkung Niederrathen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für das Bauvorhaben Haus des Gastes - Einbau Decke Foyer das Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o. g. Bauvorhaben, entsprechend auszufertigen.
Beschluss-Nr.: 7-1/16
Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 25.01.2016 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 8-1/16
Vorhaben: Terrassenüberdachung mit Fenstereinbau
Antragsteller: Frau Jana Osti
Grundstück: 01824 Kurort Rathen, Am Grünbach 5
Flurstück und Gemarkung: 11 Gemarkung Niederrathen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für die Überdachung der Terrasse mit Fenstereinbau an einem vorhandenen Gebäude, das Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o2. g. Bauvorhaben, entsprechend auszufertigen. Mit dieser wird der Bauantrag 2fach an die Genehmigungsbehörde weiter geleitet.
Beschluss-Nr.: 9-1/16
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe von Bauleistungen, hier Errichtung einer neuen Wippe auf dem öffentlichen Spielplatz in Oberrathen, an die Firma Oberlausitzer Holzgestaltung e.V.
Der Vergabeauftrag wird erst erteilt, sobald der Haushaltsplan der Gemeinde Kurort Rathen für das Haushaltsjahr 2016 rechtskräftig ist.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 1/16 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen