W-Beschluss-Nr.: 23-5/20
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Benjamin Hampel, Dr.-Crede-Steig 16, 01824 Kurort Rathen für den Kindergarten Kurort Rathen in Höhe von
1.500,00 EUR und 500,00 EUR für die Freiwillige Feuerwehr Kurort Rathen.
W-Beschluss-Nr.: 24-5/20
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem Bauvorhaben Umbau eines Pultdaches in ein Satteldach am Elbweg 47 nur zu, wenn eine Statik zum Umbau des Daches vorgelegt wird.
Einer Änderung der Kubatur der Grundfläche des Nebengebäudes-Laube wird vorsorglich nicht zugestimmt.
Die Vorsorge ergibt sich aus dem Bauantrag und beiliegenden Zeichnungen sowie aus dem widersprüchlichen Wortlaut der Baubeschreibung zu fehlenden Maßangaben bzw. „Die drei Außenwände mit Tür und Fenster werden vorher saniert, eventuell verstärkt und auf eine waagerechte Höhe gezogen“.
Beschluss-Nr.: 26-5/20
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt für das Bauvorhaben Leit- und Informationssystem folgende Gesamtfinanzierung:
Neu (netto) | Plan | |
Gesamtkosten | 420.924,37 € | 370.000 € |
Fördermittel | 357.785,71 € | 264.350 € |
Eigenmittel | 63.138,66 € | 105.650 € |
Beschluss-Nr.: 27-5/20
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt auf Grund der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 die Anpassung des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Bäckerei Hübner vom 01.05 2016 gez. am 26.07.2016 zur Nutzung von öffentlichen Teilflächen wie folgt:
§3
Das Nutzungsentgelt beträgt 1,00 €/m² und ist für die Nutzungsdauer vom 01.06.2020 bis zum
31.10. 2020 des Jahres zu zahlen, d.h. bei einer Fläche von 17,5 m² insgesamt 17,50 € /Monat und ist ab 3. des Monats auf das Konto der Gemeinde bei der Ostsächsischen Sparkasse zu überweisen.
Das Nutzungsentgelt wird fällig, unabhängig von der jährlich zu veranlagenden Fremdenverkehrsabgabe.
Ab dem Jahr 2021 gilt wieder die Regelung nach §3 des Nutzungsvertrages vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016.
Beschluss-Nr.: 28-5/20
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt auf Grund der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 die Anpassung des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Roch und Hößler GbR vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016 zur Nutzung von öffentlichen Teilflächen „Imbissstube zum Herrmann“ wie folgt:
§3
Das Nutzungsentgelt beträgt 1,00 €/m² und ist für die Nutzungsdauer vom 01.06.2020 bis zum
31.10. 2020 des Jahres zu zahlen, d.h. bei einer Fläche von 21,0 m² insgesamt 21,00 € /Monat und ist ab 3. des Monats auf das Konto der Gemeinde bei der Ostsächsischen Sparkasse zu überweisen.
Das Nutzungsentgelt wird fällig unabhängig von der jährlich zu veranlagenden Fremdenverkehrsabgabe.
Ab dem Jahr 2021 gilt wieder die Regelung nach §3 des Nutzungsvertrages vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016.
Beschluss-Nr.: 29-5/20
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt auf Grund der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 die Anpassung des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Roch und Hößler GbR vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016 zur Nutzung von öffentlichen Teilflächen Am Grünbach Nr. 7 wie folgt:
§3
Das Nutzungsentgelt beträgt 1,00 €/m² und ist für die Nutzungsdauer vom 01.06.2020 bis zum
31.10. 2020 des Jahres zu zahlen, d.h. bei einer Fläche von 10,0 m² insgesamt 10,00 € /Monat und ist ab 3. des Monats auf das Konto der Gemeinde bei der Ostsächsischen Sparkasse zu überweisen.
Das Nutzungsentgelt wird fällig unabhängig von der jährlich zu veranlagenden Fremdenverkehrsabgabe.
Ab dem Jahr 2021 gilt wieder die Regelung nach §3 des Nutzungsvertrages vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016.
Beschluss-Nr.: 30-5/20
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt auf Grund der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 die Anpassung des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und Herrn Bert Schäfer vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016 zur Nutzung von öffentlichen Teilflächen wie folgt:
§3
Das Nutzungsentgelt beträgt 1,00 €/m² und ist für die Nutzungsdauer vom 01.06.2020 bis zum 31.10. 2020 des Jahres zu zahlen, d.h. bei einer Fläche von 30,0 m² insgesamt 30,00 €/Monat und ist ab 3. des Monats auf das Konto der Gemeinde bei der Ostsächsischen Sparkasse zu überweisen.
Das Nutzungsentgelt wird fällig unabhängig von der jährlich zu veranlagenden Fremdenverkehrsabgabe.
Ab dem Jahr 2021 gilt wieder die Regelung nach §3 des Nutzungsvertrages vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016.
Beschluss-Nr: 31-5/20
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nur für das Jahr 2020 bei der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Kurort Rathen vom 29.10.2018, in Kraft getreten am 01.01.2019, die Berechnung der Tourismusabgabe für die Abgabepflichtigen nach § 2 der Satzung
beim jährlichen Erhebungszeitraum, die Corona bedingten Ausfall- und Schließzeiten für den Zeitraum von März bis Mai (3 Monate) nicht zu berechnen.
Der Erhebungszeitraum gemäß § 6 soll somit für das Corona-Jahr 2020 nur 9 Monate betragen.
Die Höhe der Abgabe nach § 5 für die Buchstaben b bis f hier Unterpunkt 1 und 2 beträgt somit 9/12 Buchstabe f hier Unterpunkt 3 für Saisonbedingte Sitzplätze 01.04.-31.10. beträgt somit 4/7.
Die schriftlichen Bescheide zur Abgabe für den jeweiligen Erhebungszeitraum sind zum 30. September 2020 zu erlassen.
Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.
Beschluss-Nr.: 32-5/20
Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 25.05.2020 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
W-Beschluss-Nr.: 33-5/20
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und der Prüfung nach § 53 HGrG 2019 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und der zusätzlichen Prüfung der Abrechnung zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LiSka Treuhand GmbH entsprechend dem Angebot vom 20.03.2020 durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.
W-Beschluss-Nr.: 34-5/20
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von
100.000 EUR vorzugsweise über das Programm „Sachsen hilft“ und nur wenn es förderfähig ist zur Sicherung der Liquidität in der KEG zu. Sollte es nicht förderfähig sein, muss neu entschieden werden.
Der Geschäftsführer wird ermächtigt, durch die Aufnahme eines Darlehens die Liquidität des Unternehmens weiter abzusichern.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 4/20 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen