Beschluss-Nr.:1-2/21
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Übertragung der noch nicht verwendeten Mittel des Produktes 57.50.01.00 –Fremdenverkehr-, Sachkonto 099520, Maßnahme FRV0003, touristisches Leit- und Infosystem, ins Haushaltsjahr 2021.
Beschluss-Nr.: 2-2/21
Dem Widerspruch von Frau Anke Oeder kann abgeholfen werden.
Der Gemeinderat wird hierzu seine Kurtaxsatzung im § 2 Abs. 4 (Nebenwohnung) sowie § 5 Abs. 7 ändern. Mit Anmeldung einer Nebenwohnung würde somit die Kurtaxpflicht entfallen.
Der Widerspruch ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu das Meldeamt zu kontaktieren.
Beschluss-Nr.: 3-2/21
Dem Widerspruch von Frau Hiltrud Pötzschke kann abgeholfen werden.
Der Gemeinderat wird hierzu seine Kurtaxsatzung im § 2 Abs. 4 (Nebenwohnung) sowie § 5 Abs.7 ändern. Mit Anmeldung einer Nebenwohnung würde somit die Kurtaxpflicht entfallen.
Der Widerspruch ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu das Meldeamt zu kontaktieren.
Beschluss-Nr.: 4-2/21
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt eine Bürgerfahrt in die Partnergemeinde Ötigheim im Oktober 2021 von Donnerstag zu Sonntag, drei Übernachtungen, das genauere Datum muss noch weiter vereinbart werden, durchzuführen. Zur Bürgerfahrt werden die Reisekosten (Buskosten) sowie anteilige einmalige Übernachtungskosten in Höhe von 20,00 EUR pro übernachtende Person durch die Gemeinde Kurort Rathen getragen.
In der Produktklasse 2, Produktbereich 28, Konto 431800 sind hierzu die Mittel eingeplant.
Beschluss-Nr.: 5-2/21
Beschluss-Nr.: 6-2/21
Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am22.02.2021 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 1/21 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen