Haus des Gastes

Touristinfo Oberrathen

Parkplatz Oberrathen

333 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2016

Beschluss-Nr.: 23-3/16

Vorhaben: Umnutzung des Objektes Elbweg 4 als integratives Kinder- und Jugendhaus mit 20 Plätzen

Antragsteller: Lebenshilfe Pirna – Sebnitz – Freital e.V.

Anschrift: Longuyoner Straße 4, 01796 Pirna

Grundstück: 01824 Kurort Rathen, Elbweg 4

Flurstück und Gemarkung: 1/5 Oberrathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für die Umnutzung des Objektes das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o. g. Bauvorhaben, entsprechend auszufertigen.

 

Beschluss-Nr.: 24-3/16

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt das in der Anlage beigefügte Konzept der Sicherstellung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Kurort Rathen.

 

Beschluss-Nr.: 25-3/16

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt außerplanmäßige Ausgaben zur Reparatur der Treppe zum Aufgang der Rutsche auf dem öffentlichen Spielplatz in Oberrathen in Höhe von 1.502,38 EUR.

Der Auftrag wird an die Firma Oberlausitzer Holzgestaltung e.V. gemäß Angebot erteilt.

Die nicht geplanten Haushaltsmittel werden zur Deckung der Ausgaben aus der Rücklage genommen.

Das Angebot ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 26-3/16

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Tiefbauarbeiten, Gewässerinstandsetzung an die Firma:

Schober Bau GmbH
Dorfstraße 3
01824 Leupoldishain

Auftragssumme: 67.658,64 € (brutto).

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung vorzunehmen.

 

Beschluss-Nr.: 27-3/16

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB, 27 SächsWaldG gemäß URNr. 126/2016/S und Urkunde 125/2016/S beide vom 29.01.2016 des Notars Dr. Heike Stiebitz, neu gebildete Flurstücke 122/40 und 122/39 der Gemarkung Oberrathen, zu bescheinigen.

 

Beschluss-Nr.: 28-3/16

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB und § 17 SächsDenkmSchG gemäß URNr. 436/2016 vom 07.03.2016 des Notar Stephan Schmidt zu bescheinigen.

 

Beschluss-Nr.: 29-3/16

Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Gunter Ebert als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 21.03.2016 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 30-3/16

  1. Der Gemeinderat beschließt, die mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Georg Liessem vom 12.08.2014 (Nr. 809/2014) erfolgte Erhöhung des Stammkapitals der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH von 26.000,00 Euro um 124.000,00 Euro auf 150.000,00 Euro im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln aufrechtzuerhalten.

  1. Der Gemeinderat beauftragt den Gesellschaftervertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH, zur Risikovorsorge für zukünftige Hochwasserereignisse alle erforderlichen Maßnahmen für die Bildung einer geeigneten Gewinnrücklage zu treffen und hierfür im Rahmen der Ergebnisverwendung in der Gesellschafterversammlung entsprechend Beschluss zu fassen. Die Rücklage soll sukzessive bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 274 T€ gebildet werden.

  2. Die Erwägungen für die Beschlussfassung vom 07.03.2016 sind Grundlage des Beschlusses.

  1. Die Rechtsaufsichtsbehörde ist unverzüglich über die unter Ziff. 1 und 2 gefassten Beschlüsse zu unterrichten.

 

Beschluss-Nr.: 31-3/16

  1. Der Gemeinderat stimmt einer befristeten Einstellung von Herrn Rainer Peipe als Mitarbeiter Amselsee, vom 01. April 2016 bis 31.Oktober 2016 in der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

    Mit Herrn Peipe ist ein befristeter Arbeitsvertrag abzuschließen.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 32-3/16

  1. Der Gemeinderat stimmt einer befristeten Einstellung von Herrn Hartmut Männche als Mitarbeiter Amselsee, vom 01. Mai 2016 bis 31.Oktober 2016 in der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

    Mit Herrn Männche ist ein befristeter Arbeitsvertrag abzuschließen.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 33-3/16

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Eröffnung einer zweiten saisonalen Touristinformation als Dienstleistung am Gast in Oberrathen von April bis Oktober eines jeden Jahres zu.
    Für die Touristinformation mietet die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH Räumlichkeiten von der Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital e.V. an.

    Der Mietvertrag der Gesellschaft mit der Lebenshilfe ist Bestandteil des Beschlusses.

    Die Gemeinde Kurort Rathen hat in ihrem Haushalt des Jahres 2016 keine Kosten für eine zusätzliche Touristinformation eingeplant. Die entstehenden, laufenden Kosten der Gesellschaft (Miete, Lohn, Abschreibung etc.) für die „Probesaison“ des Jahres 2016 sollen in der Saison des Jahres 2017 und 2018 jeweils hälftig, unter Zuschlag eines marktüblichen Zinssatzes zu 100% von der Gesellschaft an die Gemeinde Kurort Rathen umgelegt werden.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 34-3/16

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen gibt seine Zustimmung zur saisonalen Einstellung von Frau Sandy Puchelt von April bis Oktober 2016. Die Bewerbung sowie die öffentliche Ausschreibung sind Bestandteil des Beschlusses.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 3/16 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

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