Beschluss-Nr.: 29-5/14
Der Gemeinderat beschließt, dass über die Annahme oder Vermittlung von Geld- oder Sachspenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Wert von im Einzelfall bis zu 100 EUR in periodischen Abständen in zusammengefasster Form entschieden wird. Dem Gemeinderat ist bei entsprechender Notwendigkeit jeweils im letzten Monat eines jeden Quartals eine diesbezügliche Beschlussvorlage vorzulegen.
Beschluss-Nr.: 30-5/14
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen, vorerst bis zur LP 4 (Genehmigungsplanung), an das:
Bauplanungsbüro Günther
Pladerberg 25
01824 Königstein.
Entsprechend Honorarangebot vom 05.05.2014 beläuft sich dieses bis zur LP 4 auf
3.500,88 EUR brutto.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt nach Vorlage des Zuwendungsbescheides.
Beschluss-Nr.: 31-5/14
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Leistungen zur Aktualisierung der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Ober- und Niederrathen an die
Firma Innok@GmbH
zum Angebotspreis
netto 2.910,00 EUR
brutto 3.462,90 EUR
zu vergeben.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 6/14 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen