Beschluss-Nr.: 15-3/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt für den Breitbandausbau folgende Gesamtfinanzierung:
FM- Antrag | ||
Gesamtkosten | 1.335.695,00 € | |
Zuwendung zur Deckung Wirtschaftli.lücke | 534.278,00 € | |
Bundesförderung lt. Zuwendungsbescheid | 667.847,00 € | |
Eigenmittel | 133.570,00 € | |
Haushaltsreste/Übertrag aus Vorjahren | ||
Auszahlungen | 176.537,10 € | |
Einzahlungen | 132.402,83 € | |
Eigenmittel | 44.134,27 € |
Die zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 89.435,73 € werden durch nicht verbrauchte liquide Mittel aus Vorjahren gedeckt.
Beschluss-Nr.: 16-3/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Reparatur der Dachfenster am Objekt Zum Grünbach 8 gemäß Angebots-Nr.: 180038 und 180039 zum Angebotspreis von
2.520 EUR/brutto.
Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Maßnahme ist nicht im Haushalt der Gemeinde Kurort Rathen geplant. Die außerplanmäßigen Mittel werden aus der Rücklage entnommen.
Beschluss-Nr.: 17-3/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die stufenweise Vergabe zunächst bis zur Leistungsphase IV für das Bauvorhaben Stützmauer Amselgrund.
Erst nach Eingang der beantragten Förderung für Planungsaufgaben kann die weitere Vergabe für diese Maßnahme erfolgen.
Das Planungsangebot der Firma IPRO Dresden vom 05.09.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr.: 18-3/18
Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Ebert als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 19.03.2018 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 19-3/18
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende der Fa. Beyer Bau, Liliensteinstr. 39 in 01814 Bad Schandau für den Kindergarten in Kurort Rathen in Höhe von 300,00 EUR.
Beschluss-Nr.: 20-3/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes für die noch zu vermessenden Teilflächen aus den Flurstücken 90/4, 6/4, 6/5 für den Straßenbau mit einer Verkehrsfläche von 1,50 m Breite und über die Länge der vorgenannten Grundstücke entlang der Elbstraße (analog den Flurstücken 6/6 und 6/7).
Die noch zu erwerbenden Teilflächen dienen zugleich als Zufahrt des zukünftigen Erwerbers zu seinen Grundstücken. Die Zufahrt zu den Grundstücken 90/4, 6/3, 6/5 ist grundbuchmäßig für den Eigentümer zu sichern.
Die außerplanmäßigen Kosten für den Erwerb der Teilflächen sowie für die Vermessung, sind aus der Rücklage zu entnehmen.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 3/18 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen