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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 16.09.2013

Beschluss-Nr.: 59-9/13

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf zum städtebaulichen und Erschließungsvertrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Elbstraße 1“ des Notars Dr. Liessem.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag notariell zu unterzeichnen.


Beschluss-Nr.: 60-9/13

Vorhaben: 2. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“

Antragsteller: Jörg Ettrich

Anschrift: 01824 Kurort Rathen, Elbweg 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Abwägung der zum 1. Entwurf des o.g. Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern gemäß Anlage Ziffer 2.1 bis 2.6.


Beschluss-Nr.: 61-9/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Kostenfeststellung nach Fertigstellung und Endabrechnung des ILE geförderten oben genannten Objektes wie folgt:

1. Nach Zuwendungsbescheid:

Gesamtkosten: 45.506,14 €
davon zuwendungsfähig: 37.788,51 €

Zuwendungen gesamt: 32.120,23 € (Fördersatz 85 % von Netto, BNK max. 12 % der BK)

Verbleibende Eigenmittel:   13.385,91 €  (siehe Anlage 1)

2. Nach Endabrechnung:

Gesamtkosten:  35.461,10 €
davon zuwendungsfähig: 28.004,17 €

Zuwendungen gesamt: 23.803,54 €

Verbleibende Eigenmittel: 11.657,56 €

 

Beschluss-Nr.: 62-9/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die vorzeitige Durchführung der Hochwasserschadensbeseitigung Zum Grünbach 8 Wohnhaus Gemeinde.

Aufgrund der besonderen Dringlichkeit sind die Bauleistungen unverzüglich auszuführen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Bauverträge mit den erforderlichen Bauunternehmen zu unterzeichnen.

 

Beschluss-Nr.: 63-9/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die sofortige Durchführung der Hochwasserschadensbeseitigung

hier: Wiederbeschaffung von 13 Stück Bänke für den Kurplatz

Hierfür wurden zwei Angebote gemäß Anlage eingeholt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge an den günstigsten Bieter zu erteilen.

 

Richter
Bürgermeister

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