Haus des Gastes

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Parkplatz Oberrathen

372 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2017

Beschluss-Nr.: 1-1/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Verwaltung, den Grunderwerb einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstück 89d der Gemarkung Niederrathen, mit einer Größe von ca. 100 m², zum Preis von 5,00 €/m², zum Zwecke der Errichtung eines Fußweges vorzubereiten und den Kaufvertrag abzuschließen.

Alle mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten (Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten), sind von der Erwerberin (Gemeinde Kurort Rathen) zu tragen.

Die Durchführung der Maßnahme kann erst nach Genehmigung des Haushaltes der Gemeinde Kurort Rathen erfolgen. Die außerplanmäßigen Kosten werden aus der Rücklage entnommen.

 

Beschluss-Nr.: 2-1/17

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Parkgebührenordnung der Gemeinde Kurort Rathen (Parkflächen ohne Vor- und Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit). Beschluss 21-3/2011 vom 28.03.2011.

 

Beschluss-Nr.: 3-1/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Kurort Rathen für die Parkplätze „Füllhölzelweg“, und „Am Grünbach“ in Niederrathen und „Am Bahnhof“ Oberrathen.

 

Beschluss-Nr.: 4-1/17

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 16.01.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 5-1/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Leistungen zur Entschlammung des Amselsees an die Firma BeyerBau, Liliensteinstraße 39c in 01814 Bad Schandau OT Waltersdorf gemäß Prüfung und Wertung der abgegebenen Angebote durch die IPROconsult GmbH Dresden zu. Die Angebote und der Vergabevorschlag sowie die Auswertung sind Bestandteil des Beschlusses.
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 6-1/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe der Reparatur der Überdachung einer Teilfläche am Waldhaus zu. Den Zuschlag sollte der günstigste Anbieter, die Firma Heine, Teichweg 12 in 01829 Dorf Wehlen, erhalten. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 7-1/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe der Parketterneuerung im Haus des Gastes an die Firma Fußbodentechnik Müller, Schulstraße 1e in 01824 Rosenthal-Bielatal zu. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 1/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

 

Thomas Richter
Bürgermeister

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