Beschluss-Nr.: 1-1/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Verwaltung, den Grunderwerb einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstück 89d der Gemarkung Niederrathen, mit einer Größe von ca. 100 m², zum Preis von 5,00 €/m², zum Zwecke der Errichtung eines Fußweges vorzubereiten und den Kaufvertrag abzuschließen.
Alle mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten (Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten), sind von der Erwerberin (Gemeinde Kurort Rathen) zu tragen.
Die Durchführung der Maßnahme kann erst nach Genehmigung des Haushaltes der Gemeinde Kurort Rathen erfolgen. Die außerplanmäßigen Kosten werden aus der Rücklage entnommen.
Beschluss-Nr.: 2-1/17
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Parkgebührenordnung der Gemeinde Kurort Rathen (Parkflächen ohne Vor- und Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit). Beschluss 21-3/2011 vom 28.03.2011.
Beschluss-Nr.: 3-1/17
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Kurort Rathen für die Parkplätze „Füllhölzelweg“, und „Am Grünbach“ in Niederrathen und „Am Bahnhof“ Oberrathen.
Beschluss-Nr.: 4-1/17
Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 16.01.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 5-1/17
Beschluss-Nr.: 6-1/17
Beschluss-Nr.: 7-1/17
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 1/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen