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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2019

Beschluss-Nr.: 1-1/19

Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung des Beschlusses 125-12/18 zur Einstellung eines Mitarbeiters auf der Fähre in der KEG Rathen mbH ab 01.04.2019 zu.

 

Beschluss-Nr.: 2-1/19

Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Gunter Ebert als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 14.01.2019 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 3-1/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe der Bauleistung Sedimentberäumung Amselsee und Vorfluter nach beschränkter Ausschreibung an die Firma BeyerBau Martin Beyer, Liliensteinstraße 39c in 01814 Bad Schandau OT Waltersdorf zu.

Die Ausschreibungsunterlagen und der Vergabevorschlag von IPROconsult GmbH, sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 4-1/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Bauleistung Stützmauerbau Wehlener Weg unterhalb „Elbiente“, 2. BA an die Firma Bauinstandsetzung Sebnitz GmbH, Hohnsteiner Str. 14 in 01855 Sebnitz zum Angebotspreis von 149.172,34 EUR zu vergeben.

Die Vergabeunterlagen und der Vergabevorschlag von der IPROconsult GmbH sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 5-1/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Leistung Stützmauerertüchtigung Amselgrundweg an die Firma Sebnitztalbau GmbH, Am Sebnitzbach 2, 01855 Sebnitz zum Angebotspreis von 62.596,64 EUR zu vergeben.

Die Vergabeunterlagen, Angebote und der Vergabevorschlag von IPROConsult sind Bestandteil des Beschlusses.

Für die Baumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 59.970,66 EUR und Eigenmittel in Höhe von 14.992,66 EUR zur Verfügung. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden 73.587,68 EUR betragen.

Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 1754,87 EUR werden aus der Rücklage entnommen.

 

Beschluss-Nr.: 6-1/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Aktualisierung der Widmung im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde gemäß SächsStrG für die Ortsstraßen:

Am Grünbach (Flur Niederrathen) zwischen den Endpunkten:

  • Grünbachbrücke – Knotenpunkt 3547007
  • Kreuzung zum Amselsee – Knotenpunkt 3547023

Zum Grünbach (Flur Niederrathen) zwischen den Endpunkten:

  • Grünbach – Knotenpunkt 3547023
  • Knotenpunkt 3647001A

Waltersdorfer Berg (Flur Niederrathen) zwischen den Endpunkten:

  • Knotenpunkt 3647001A
  • Knotenpunkt 3647002

Nach Bekanntmachung und Rechtskraft der Widmungsaktualisierung erfolgt der Ersatz des Bestandsblattes Nr. 1 durch 3 einzelne Bestandsblätter im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Kurort Rathen und die entsprechende Meldung an den Landkreis Sächs. Schweiz-OE.

Veranlassung

Die Gemeinde beabsichtigt aus Gründen der Verkehrsberuhigung/Lenkung zur Erhaltung des touristischen Charakters des Ortskernes die Errichtung einer Schranke. Die bestehende Widmung Nr. 1 (Ortsstraße) lässt das Aufstellen einer Schranke mit der entsprechenden Beschilderung nicht zu.

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 1/19 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

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