Haus des Gastes

Touristinfo Oberrathen

Parkplatz Oberrathen

371 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 06.01.2014

Beschluss-Nr.: 1-1/14

Der Gemeinderat beschließt die Bildung eines gemeinsamen Gemeindewahlausschusses für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Königstein zu den Kommunalwahlen 2014.

Die Gemeinde Kurort Rathen weist damit hin, dass ihre Selbstständigkeit mit vorgelagerten Beschluss nicht in Frage gestellt wird.

Beschluss-Nr.: 2-1/14

Vorhaben: Hochwassersanierung und Umbau Café & Restaurant Sonniges Eck

Antragsteller:   Uwe Reichelt

Anschrift: Am Grünbach 3, 01824 Kurort Rathen

Grundstück: 01824 Kurort Rathen, Am Grünbach 3

Flurstück und Gemarkung: 33b Gemarkung Niederrathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für die Hochwassersanierung und den Umbau „Sonniges Eck“, das Einvernehmen unter Berücksichtigung und Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu erteilen:

  1. Für die überbaute Fläche in einer Größenordnung von ca. 18 m², welche sich im

Eigentum der Gemeinde Kurort Rathen befindet, stimmt diese einer Baulastübernahme zu. Einen seitens des Bauherrn vorgeschlagenen Verkauf dieser überbauten Fläche stimmt die Gemeinde nicht zu, sondern lehnt diesen ab.

  1. Die im Untergeschoss vorgesehene zweiflüglige nach außen aufschlagende Tür, welche auf die öffentliche Verkehrsfläche führt, ist durch eine Schiebetür zu ersetzen.
  2. Dem geplanten neuen Zugang (Treppenanlage) zum UG des Anbaus stimmt die Gemeinde nur unter der Voraussetzung zu, dass die Zustimmung der Eigentümer des benachbarten Grundstücks (Flurstück 33a) durch Unterschrift vorliegt. Die Zustimmung erfolgt weiterhin nur in Verbindung mit einer Sicherheitsvorrichtung für die Treppe. Ein gesicherter Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum ist herzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o. g. Bauvorhaben unter Berücksichtigung der aufgeführten Punkte, entsprechend auszufertigen.

Beschluss-Nr.: 3-1/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB, 27 SächsWaldG gemäß URNr. 1892/2013 vom 08.11.2013 des Notars Stephan Schmidt, Flurstücke 19, 20, 114, 121, 115/1, 89/1, 89/2 der Gemarkung Oberrathen, zu bescheinigen.

Beschluss-Nr.: 4-1/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt gemäß dem Angebot vom 12.12.2013 die Vermessungsleistungen an das Vermessungsbüro Hering, Lohmener Str. 12b in 01796 Pirna zu vergeben.

Das Angebot ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 1/14 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

Zurück

Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen

035024 - 70 422
touristinformation@kurort-rathen.de

Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen

035024 - 70 671
info@kurort-rathen.de