Im Zuge der am 11.06.26 beginnenden Fußball-Weltmeisterschaft unter Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft hat der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschlossen, abweichend von den Festlegungen des § 13 der Polizeiverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Königstein, die Nachtruhe auf 23:00 Uhr festzusetzen. Diese Regelung erfolgt im Zusammenhang mit Public-Viewing-Veranstaltungen und gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Kurort Rathen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die festgelegte Zeitgrenze von 23:00 Uhr einzuhalten. Darüber hinaus wird um ein rücksichtsvolles Verhalten gebeten. Insbesondere sind die Belange der Nachbarschaft zu beachten.
Im Übrigen gelten die Regelungen der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Beachtung.
Ihre Ortspolizeibehörde
Nach den Bestimmungen des § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden bis zum 31. März eines jeden Jahres Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Seite 2 von 4
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen